Krankengeld
Als Krankengeld bezeichnet man den durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckten Verdienstausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, der höchstens 90% des regelmäßigen Nettoeinkommens beträgt (entspricht 70% des Bruttoverdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Das Krankengeld wird längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für die gleiche Erkrankung bezahlt.
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