Kostenerstattungsprinzip

In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Leistungserbringung des Versicherers durch das so genannte Kostenerstattungsprinzip.

Das bedeutet, dass der Versicherte die Rechnungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung beim Versicherer einreicht und die Kosten im Umfang der tariflichen Leistung erstattet bekommt.

Normalerweise ist es nicht notwendig, dass der Versicherte in Vorleistung geht, es sei denn es handelt sich um Kosten für Arznei- und Verbandsmittel, oder Heil- und Hilfsmittel.

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