Kontrahierungszwang
Unter Kontrahierungszwang versteht man die Verpflichtung eines Versicherers zur Annahme von Anträgen unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. in der Gruppenversicherung.
Der Versicherer muss allen zu dieser Gruppe gehörenden Personen Versicherungsschutz bieten, ungeachtet der sonst gültigen Annahmerichtlinien. Eine Ablehnung aufgrund erhöhten medizinischen Risikos ist nicht möglich.
Der Kontrahierungszwang bezieht sich auch auf die Kindernachversicherung. Durch die Gesundheitsreform 2007 besteht für die privaten Krankenversicherer ein Kontrahierungszwang bei der Aufnahme von Personen in den Basistarif.
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