Kindernachversicherung

Unter der Kindernachversicherung versteht man im allgemeinen das Recht auch Nachversicherung von Neugeborenen, ohne dass Wartezeiten erfüllt werden müssen, noch eine Risikoprüfung vorgenommen wird, wie es sonst in der privaten Krankenversicherung üblich ist.

Das Recht auf Mitversicherung ab Geburt ist von mehreren Bedingungen abhängig, wie beispielsweise

  • dass die Nachversicherung innerhalb von 2 Monaten nach Geburt erfolgt,
  • ein Elternteil bei Geburt des Kindes bereits seit mindestens drei Monaten versichert ist und
  • der Leistungsumfang der Versicherung des Kindes nicht höher oder umfassender ist, als der des versicherten Elternteils.

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