Kassenwahlrecht

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichern.

Das KassenWahlrecht bezieht sich auf alle geöffneten Krankenkassen, also AOK, die so genannten Ersatzkassen, offene Betriebs- und Innungskrankenkassen und die Knappschaft.

Ab Januar 2009 kommt noch die Seekrankenkasse hinzu.

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