Kapitaldeckungsverfahren

Unter dem Kapitaldeckungsverfahren versteht man die Methode, wie sich Versicherungen finanzieren. Dabei wird ein regelmäßig wiederkehrender Betrag zur Bildung eines Deckungsstocks angelegt, um Leistungen erbringen zu können, die zu eine bestimmten Zeitpunkt fällig werden.

Private Krankenversicherungen arbeiten nach dem Prinzip der Kapitaldeckung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der das so genannte Umlageverfahren Anwendung findet.

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