Hilfsmittel

Unter dem Begriff Hilfsmittel versteht man technische Hilfen, die eine körperliche Beeinträchtigung mildern oder bestenfalls ausgleichen können. Was ein Hilfsmittel ist, wird für die Gesetzliche Krankenversicherung in den “Heil- und Hilfsmittelrichtlinien” und für die Private Krankenversicherung in den Musterbedingungen und den Besonderen Bedingungen definiert.

Prinzipiell gelten als Hilfsmittel:

  • Sehhilfen, also sowohl Brillen (Gestelle und Gläser) als auch Kontaktlinsen,
  • Hörgeräte,
  • Geh- und Stützapparate, auch Krankenfahrstühle,
  • künstliche Gliedmaßen (Prothesen),
  • orthopädische Einlagen,
  • Stützstrümpfe,
  • Leibbinden und
  • Bruchbänder.

Der Hilfsmittelkatalog in der PKV ist umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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