Hilfsmittel
Unter dem Begriff Hilfsmittel versteht man technische Hilfen, die eine körperliche Beeinträchtigung mildern oder bestenfalls ausgleichen können. Was ein Hilfsmittel ist, wird für die Gesetzliche Krankenversicherung in den “Heil- und Hilfsmittelrichtlinien” und für die Private Krankenversicherung in den Musterbedingungen und den Besonderen Bedingungen definiert.
Prinzipiell gelten als Hilfsmittel:
- Sehhilfen, also sowohl Brillen (Gestelle und Gläser) als auch Kontaktlinsen,
- Hörgeräte,
- Geh- und Stützapparate, auch Krankenfahrstühle,
- künstliche Gliedmaßen (Prothesen),
- orthopädische Einlagen,
- Stützstrümpfe,
- Leibbinden und
- Bruchbänder.
Der Hilfsmittelkatalog in der PKV ist umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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