Hausärztliche Versorgung

Seit Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes im Jahr 1993 gliedert sich das vertragsärztliche Aufgabengebiet in die fachärztliche und hausärztliche Versorgung.

Allgemeinmediziner und Ärzte ohne Fachgebietsbezeichnung übernehmen die ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie sowie der Dokumentation der Behandlungsdaten aus ambulanter und stationärer Versorgung, gerade aufgrund der Kenntnis des sozialen Umfelds.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Diese Seiten werden gerade auch gelesen:

Comments are currently closed.