Härtefallregelung
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben seit der Einführung des Gesundheitsstrukturgesetz 1993 erhebliche Zuzahlungen zu leisten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von den Zuzahlungen erfolgen, sofern man durch sie unzumutbar belastet wird. Man sprich dann von einem Härtefall.
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