Grundlagen zum Basistarif
Der Basistarif ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 ein vom Gesetzgeber geforderter und ab 01.01.2009 einzuführender Tarif, der allen (auch ehemals und z. Zt. nichtversicherten) Privatversicherten offen steht.
Er sieht Kontrahierungszwang und nur eine sehr eingeschränkte Risikoprüfung vor. Sein Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitrag ist limitiert auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Krankenkassen.
Er dient auch als Grundlage für die Berechnung der portablen Altersrückstellung. Sie steht allen Personen, die sich ab 01.04.2007 privat krankenversichert haben und den Anbieter wechseln wollen, zur Mitnahme zum neuen Anbieter zur Verfügung.
Solange der Basistarif noch nicht eingeführt ist, erfüllt der so genannte modifizierte Standardtarif alle Voraussetzungen.
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