Gesundheitsstrukturgesetz
Das Gesundheitsstrukturgesetz wird als zweite Stufe der Gesundheitsreform genannt und trat am 01.01.1993 in Kraft. Erreicht werden sollte eine Beitragssatzstabilität in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die wesentlichen Neuerungen sind:
- die Gleichstellung aller gesetzlichen Krankenkassen (bis dahin unterschied man zwischen Primär- und Ersatzkassen),
- die Bezeichnung Vertragsarzt und vertragsärztliche Versorgung (anstatt der Bezeichnung kassenärztliche und kassenzahnärztliche Versorgung),
- die Deckelung, also die strikte Budgetierung der Gesamtvergütung sowie der Ausgaben für Medikamente und Heilmittel der Vertragsärzte,
- die Einführung der Haftung der Vertragsärzte bei Überschreitung de Bugets,
- die Einführung der Krankenversichertenkarte,
- verschiedene Zuzahlungspflichten des einzelnen Patienten,
- neue Zulassungsbeschränkungen für Vertragsärzte,
- die umfassende Neuregelung des ärztlichen- und zahnärztlichen Vergütungssystems wie beispielsweise die Einführung einer so genannten hausärztlichen Grundvergütung oder Leistungskomplexen.
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Gesetzliche Krankenkassen – Gliederung Sind GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer krankenversicherungspflichtig?
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