Gesundheitsstrukturgesetz

Das Gesundheitsstrukturgesetz wird als zweite Stufe der Gesundheitsreform genannt und trat am 01.01.1993 in Kraft. Erreicht werden sollte eine Beitragssatzstabilität in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • die Gleichstellung aller gesetzlichen Krankenkassen (bis dahin unterschied man zwischen Primär- und Ersatzkassen),
  • die Bezeichnung Vertragsarzt und vertragsärztliche Versorgung (anstatt der Bezeichnung kassenärztliche und kassenzahnärztliche Versorgung),
  • die Deckelung, also die strikte Budgetierung der Gesamtvergütung sowie der Ausgaben für Medikamente und Heilmittel der Vertragsärzte,
  • die Einführung der Haftung der Vertragsärzte bei Überschreitung de Bugets,
  • die Einführung der Krankenversichertenkarte,
  • verschiedene Zuzahlungspflichten des einzelnen Patienten,
  • neue Zulassungsbeschränkungen für Vertragsärzte,
  • die umfassende Neuregelung des ärztlichen- und zahnärztlichen Vergütungssystems wie beispielsweise die Einführung einer so genannten hausärztlichen Grundvergütung oder Leistungskomplexen.

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