Gesetzliche Krankenversicherung – Definition
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip und das bedeutet, dass die Versicherten Beiträge entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bezahlen.
Beiträge werden von jedem Beitragszahler entsprechend des gültigen Beitragssatzes vom Bruttoeinkommen erhoben, wobei es eine Obergrenze, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze gibt. Auf Einkommensanteile oberhalb dieser Grenze erfolgt keine Beitragsberechnung.
Jeder Versicherte erhält die gleiche Leistung ungeachtet seiner Beitragshöhe, seines Geschlechts, Alters, Gesundheitszustands, oder wie viele Personen im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung basieren auf dem fünften Sozialversicherungsgesetzbuch (SGB V). Über 80% der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
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