Gesetzliche Krankenkassen – Gliederung

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und man ordnet sie in verschiedene Kategorien ein:

1. in die Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK),
2. in die so genannten Ersatzkassen (DAK, BEK, GEK, HaMü, HEK, HKK, HZK, KEH, KKH und TK),
3. in die Betriebskrankenkassen (BKK),
4. in die Innungskrankenkassen (IKK),
5. in die landwirtschaftliche Krankenkasse,
6. in die Seekrankenkasse und
7. in die Bundesknappschaft.

Ihre Tätigkeit und ihr Leistungsumfang wird durch das Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt.

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