Gemischte Krankenanstalten
Unter gemischten Krankenanstalten versteht man Einrichtungen, die zusätzlich zu einer stationären Heilbehandlung auch stationäre Kuren oder Santoriumsbehandlungen durchführen, bzw. auch Rekonvaleszenten aufnehmen und sich dadurch von einem reinen Krankenhaus unterscheiden.
Prinzipiell hat ein privat Krankenversicherter die freie Wahl des Krankenhauses, jedoch sollte man sich vorher die Zustimmung des Krankenversicherers einholen, wenn man eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in einer gemischten Krankenanstalt durchführen lassen möchte.
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