Gehaltsfortzahlung bei Krankheit

Die Gehalts- oder auch Entgeltfortzahlung ist gesetzlich geregelt und verpflichtet den Arbeitgeber das Gehalt auch an gesetzlichen Feiertagen und bei Krankheit weiter zu bezahlen.

Wenn Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vorliegt, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bis zu maximal sechs Wochen. Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann auch ein längerer Fortzahlungszeitraum vertraglich geregelt sein.

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