Gehaltserhöhung und Krankentagegeld
Erhält ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung, so kann er sein Krankentagegeld gegen Verdienstausfall an die neuen Gegebenheiten anpassen.
In der Regel erfolgt weder eine Risikoprüfung noch eine Wartezeit, obwohl es sich um eine Höherversicherung handelt. Die Höhe des Krankentagegelds richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Arbeitnehmers zuzüglich des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung. Folgende Höchstsätze gelten:
- maximal 100% des Nettoeinkommens
- zuzüglich bis zu € 15,00 Tagessatz für den Beitrag zu Rentenversicherung
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