Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, kurz GebüH, sind Gebührensätze für Leistungen des Heilpraktikers festgelegt.
Im Gegensatz zu den Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte gibt es keine Mindest- oder Höchstsätze. Die privaten Krankenversicherer akzeptieren die Rechnung eines Heilpraktikers, sofern sie nach dem GebüH ausgestellt ist und die abgeschlossene tarifliche Leistung eine Erstattung dieser Kosten vorsieht.
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