Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, kurz GebüH, sind Gebührensätze für Leistungen des Heilpraktikers festgelegt.

Im Gegensatz zu den Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte gibt es keine Mindest- oder Höchstsätze. Die privaten Krankenversicherer akzeptieren die Rechnung eines Heilpraktikers, sofern sie nach dem GebüH ausgestellt ist und die abgeschlossene tarifliche Leistung eine Erstattung dieser Kosten vorsieht.

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