Früherkennung

Zur Früherkennung von Krankheiten unterzieht man sich regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Im Unterschied zum so genannten Checkup, den man altersunabhängig und häufig nach eigenem Ermessen, oder auf Anraten eines behandelnden Arztes vornehmen lässt und der nicht grundsätzlich im Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung enthalten ist, sind die gesetzlich eingeführten Programme im Sozialgesetzbuches verankert und bei den privaten Krankenversicherer in der Regel festen Bestandteil des Leistungsumfangs.

Zu diesen Vorsorgeuntersuchungen gehören folgende Maßnahmen:

  • Nach § 25 SGB V werden Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres auf Krankheiten hin untersucht, die ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten in erheblichen Maße gefährden können.
  • Nach § 25 Abs. 1 SGB V werden alle Versicherten nach Vollendung des 35. Lebensjahres alle zwei Jahre auf Erkrankungen der Herz-Kreislaufsystems, der Nierenfunktion und Diabetes hin untersucht.
  • Nach § 25 Abs. 2 SGB V sollen Frauen ab dem 20. Lebensjahr und Männer ab dem 45. Lebensjahr jährlich eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung durchführen lassen.

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