Freiwillige Versicherung
Bei der freiwilligen Versicherung handelt es sich um eine nicht versicherungspflichtige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn man bereits Mitglied einer Krankenkasse ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen von seinem freiwilligen Weiterversicherungsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch machen.
Zu den Voraussetzungen zählen beispielsweise:
- wenn man unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens zwölf Monate ununterbrochen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war,
- wenn man innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens vierundzwanzig Monate in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war,
- wenn der Anspruch auf Familienversicherung erlischt, weil z. B. das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Es gibt noch weitere Voraussetzungen unter denen eine freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist. Geregelt wird das im § 9 des Sozialgesetzbuches (SGB V).
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