Freie Heilfürsorge

Unter freier Heilfürsorge versteht man die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Beamte im aktiven Dienst. Sie wird folgendem Personenkreis gewährt:

  • Berufssoldaten
  • Zeitsoldaten
  • Wehrpflichtigen
  • Angehörige der Polizei, der Berufsfeuerwehr und
  • des Bundesgrenzschutzes.

Sie haben Anspruch auf eine kostenlose medizinische Versorgung, die nach den Verordnungen des Bundes und der Länder geregelt ist. Familienangehörige haben Anspruch auf Beihilfe.

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