Freie Heilfürsorge
Unter freier Heilfürsorge versteht man die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Beamte im aktiven Dienst. Sie wird folgendem Personenkreis gewährt:
- Berufssoldaten
- Zeitsoldaten
- Wehrpflichtigen
- Angehörige der Polizei, der Berufsfeuerwehr und
- des Bundesgrenzschutzes.
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose medizinische Versorgung, die nach den Verordnungen des Bundes und der Länder geregelt ist. Familienangehörige haben Anspruch auf Beihilfe.
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