Fertigarzneimittel
Als Fertigarzneimittel bezeichnet man Medikamente, die bereits im Voraus produziert wurden und in einer Packung in Umlauf gebracht werden, um sie an den Verbraucher abzugeben.
Sie unterliegen einer strengen Kontrolle und Kennzeichnungspflicht. Die Einzelheiten sind im deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt.
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