Fachgebietsbeschränkung

Im Berufsrecht der Ärzte gilt der Grundsatz der Fachgebietsbeschränkung, d. h. ein Mediziner darf nur Leistungen die seinem Fachgebiet zuzuordnen sind erbringen.

Sollen fachfremde Leistungen erbracht werden, so ist der Patient an einen entsprechenden Facharzt zu überweisen, der im Rahmen seines Fachgebietes diese Leistungen erbringen kann.

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