Erhöhung des Versicherungsschutzes
Bei einer Erhöhung des Versicherungsschutzes kann der Versicherer eine Risikoprüfung durchführen und im Falle eines erhöhten medizinischen Risikos einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss, bzw. Leistungsverzicht vereinbaren.
Darüber hinaus gilt eine erneute Wartezeit für den leistungserhöhten Teil des Versicherungsschutzes.
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