Ergänzungsversicherung
Von einer Ergänzungsversicherung spricht man im Bereich der Beihilfe. Ein Beamter erhält von seinem Dienstherrn Beihilfe für medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Es werden 50% der anfallenden Kosten übernommen. Für die verbleibenden 50% benötigt der Beamte eine Ergänzungsversicherung bei einem privaten Krankenversicherer.
Da Angehörige eines Beamten einen höheren Beihilfeanspruch haben, muss bei ihnen die Ergänzungsversicherung nur Restkosten in Höhe von 20% oder 30% abdecken.
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