Entlassungsbericht

Im Anschluss an einen stationären Aufenthalt erhält der Versicherte bei seiner Entlassung einen so genannten Entlassungsbericht, der dem weiterbehandelnden Arzt einen Überblick über die gestellte(n) Diagnose(n) und Ratschläge für die weitergehende Behandlung und Medikation gibt.

Mit diesen Informationen wird eine sinnvolle Nach- und Weiterbehandlung gewährleistet.

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