Entgeltfortzahlung

Die Entgelt- oder auch Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt und verpflichtet den Arbeitgeber das Gehalt auch an gesetzlichen Feiertagen und bei Krankheit weiter zu bezahlen.

Wenn Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vorliegt, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu maximal sechs Wochen. Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann auch ein längerer Fortzahlungszeitraum vertraglich geregelt sein.

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