Entbindungspauschale
Eine Entbindungspauschale als Ersatzleistung erhält man als privat Versicherter, wenn durch eine häusliche Entbindung dem Versicherer keine Kosten aus dem stationären Tarif entstanden sind.
Die Höhe dieser Ersatzleistung ist nicht einheitlich und geht aus der Leistungsbeschreibung des Stationär-Tarifs hervor. Nicht alle Versicherer, bzw. alle stationären Tarife sehen eine Einbindungspauschale vor.
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