Doppelversicherung

Man spricht von einer Doppelversicherung, wenn für dasselbe Risiko bei mehreren Versicherern ein Anspruch auf Kostenersatz besteht und die tarifliche Leistung aller Versicherer zusammen den Wert des versicherten Risikos, bzw. die Höhe des Vermögensschaden übersteigt. Es kommt hier der Grundsatz des Bereicherungs-verbots zur Anwendung.

In der privaten Krankenversicherung wird bei Antragsstellung nach anderen ähnlich gelagerten Vertragsverhältnissen gefragt.

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