Direktgutschrift
Die Zuschreibung des Beitragssicherungszuschlags, der seit Januar 2000 von allen PKV-Versicherten bezahlt wird, erfolgt in Direktgutschrift.
Der Versicherer verwaltet diesen zehnprozentigen gesetzlichen Zuschlag in einem individuell für den Versicherten angelegten Depot und schreibt ihn nach Zahlungseingang direkt dem Versicherten gut.
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