Bundeswehr

Angehörige der Bundeswehr habe Anspruch auf freie Heilfürsorge. Der Dienstherr kommt für sämtliche Kosten medizinischer Behandlung auf.

Freie Heilfürsorge besteht nur im so genannten aktiven Dienst. Familienangehörige haben Anspruch auf Beihilfe.

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