Bundesknappschaft
Die Bundesknappschaft ist ein Versicherungsträger, für knappschaftliche Betriebe, deren Beschäftigten nahezu ausnahmslos der Versicherungspflicht in der Knappschaft unterliegen.
Zu den knappschaftlichen Betrieben rechnet man
- alle Betriebe, die Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewinnen,
- der Industrie Steine und Erden zuzurechnen sind, sofern sie überwiegend unterirdisch arbeiten,
- Bergbau, sowie
- Nebenbetriebe, wenn sie räumlich und betrieblich mit einem der o. g. Betriebe zusammenhängen.
Als Knappschaftsversicherter hat man kein Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht aufgrund von Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze.
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Diese Seiten werden gerade auch gelesen:
Comments are currently closed.