Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist das Durchschnittseinkommen aller in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen aus dem Vorvorjahr.
Sie bildet eine wichtige Rechengröße im deutschen Sozialrecht, von der viele Beträge im Sozialrecht linear abhängen.
Die Bezugsgröße wird immer auf den nächsten durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet.
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