Belegarzt

Unter einem Belegarzt versteht man einen niedergelassenen Arzt, der für seine eigenen Patienten in einem Krankenhaus Betten belegt, um sie stationär zu behandeln. Der Belegarzt kann die Ressourcen des Krankenhauses nutzen.

Seine Leistungen werden gesondert abgerechnet. Er erhält keinerlei Vergütung vom Krankenhaus.

Zu seinen Leistungen zählen, die Behandlung seiner Patienten durch ihn oder Ärzte des Krankenhauses derselben Fachrichtung und sein Bereitschaftsdienst für seine Belegpatienten, sowie die von ihm veranlassten Leistungen von Einrichtungen (z. B. Labor) außerhalb des Krankenhauses.

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