Beitragszuschuss für Rentner

Privat krankenversicherte Rentenbezieher erhalten auf Antrag einen Beitragszuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung vom Renten-versicherungsträger. Diese Regelung gilt sowohl für Versicherten- als auch Hinterbliebenenrentner.

Die Höhe des Beitragszuschuss entspricht der Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch maximal 50% des PKV-Beitrags.

Rentenbezieher, die freiwillige Mitglieder der Gesetzlichen Kranken-versicherung sind erhalten auf Antrag einen Beitragszuschuss in Höhe von 50% des allgemeinen Beitragssatzes ihrer Krankenkasse. Er wird auf die gesetzliche Rente bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze gerechnet. Krankenversicherungsbeiträge sind für sämtliche Einkünfte bis zur Höhe Beitragsbemessungsgrenze zu bezahlen.

Versicherungspflichtige Rentenbezieher in der KvdR (Krankenversicherung der Rentner) erhalten auf Antrag einen Beitragszuschuss in Höhe von 50% des allgemeinen Beitragssatz der Krankenkasse, bei der sie Pflichtmitglied sind. Der Beitragszuschuss bezieht sich nur auf die gesetzliche Rente.

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