Beitragsberechnung
Die Beträge in der privaten Krankenversicherung werden nach dem so genannten Äquivalenzprinzip berechnet.
Das bedeutet, dass durch die Beiträge alle zu erwartenden Versicherungsleistungen, die während der gesamten Versicherungszeit anfallen durch die Beiträge gedeckt werden, wobei durch die so genannte Alterungsrückstellung eine altersbedingte Ausgabensteigerung berücksichtigt ist.
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