Beihilfeverordnung

Die Beihilfeverordnungen für die einzelnen Bundesländer stimmen nicht immer mit der Beihilfeverordnung des Bundes überein.

In der Beihilfeverordnung werden die Leistungen geregelt, die beihilfefähig sind.

Kosten, die nicht beihilfefähig sind, werden durch einen speziellen (Ergängzungs-)Tarif von der privaten Krankenversicherung zu 100% übernommen.

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