Beihilfeverordnung
Die Beihilfeverordnungen für die einzelnen Bundesländer stimmen nicht immer mit der Beihilfeverordnung des Bundes überein.
In der Beihilfeverordnung werden die Leistungen geregelt, die beihilfefähig sind.
Kosten, die nicht beihilfefähig sind, werden durch einen speziellen (Ergängzungs-)Tarif von der privaten Krankenversicherung zu 100% übernommen.
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Diese Seiten werden gerade auch gelesen:
- Beihilfeverordnung
- Was ist die Beihilfe?
- Punktwert
- Freie Heilfürsorge
- Beamte in der Krankenversicherung
Ab 2009 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht Wozu gibt es Optionstarife?