Beginn des Versicherungsschutzes
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist der Zeitpunkt an dem die Leistungspflicht des Versicherers einsetzt. Man bezeichnet ihr daher auch als den materiellen Beginn eines Versicherungsvertrages.
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Diese Seiten werden gerade auch gelesen:
Comments are currently closed.