Beamte in der Krankenversicherung

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Dieser Personenkreis ist generell von der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung befreit, da der Staat für seine “Staatsdiener” ein eigenes Versorgungssystem bereit hält.

Im Bereich der Krankenversicherung ist das die Beihilfe. Für den Beamten werden bis zu 50% der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen von seinem Dienstherrn übernommen. Ist er verheiratet, so hat sein Ehepartner Anspruch auf 70% und seine Kinder Anspruch auf 80% Beihilfe.

Die restlichen Kosten (50% für ihn selbst, 30% für seinen Ehepartner und 20% für seine Kinder) werden durch einen Ergänzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen.

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