Arbeitsunfähigkeit PKV

Arbeitsunfähigkeit ist dem Krankenversicherer unverzüglich anzuzeigen (Krankentagegeldversicherung = Verdienstausfall). Die Begriffsdefinition in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung lautet:

Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

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