Arbeitslosigkeit krankenversichert

Bei Arbeitslosigkeit tritt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ein. Während einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit von bis zu 36 Monaten ruht die private Krankenversicherung – in den meisten Fällen beitragsfrei, wobei während dieser Zeit auch keine Leistungspflicht für den Versicherer besteht.

Das betrifft sowohl vertragliche Leistungen als auch Beitragsrückerstattungen. Am Ende der Ruhevereinbarung ist ein monatlicher Beitragszuschlag zu bezahlen, um die Beitragsteile, die der Alterungsrückstellung geschäftsplanmäßig während dieser Zeit zugeführt worden wären, nachzuentrichten, sofern die Arbeitslosigkeit länger als sechs Monate bestanden hat.

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