Arbeitgeberbescheinigung
Um einen Beitragszuschuss, den so genannten Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer einen Nachweis seiner Krankenversicherung seines Versicherungsschutzes bei seinem Arbeitgeber vorlegen – die Arbeitgeberbescheinigung.
Aus dieser Bescheinigung muss der Beitrag und die versicherten Leistungen ersichtlich sein, die lt. SGB V Voraussetzung sind, um den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten.
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