Anzeigepflichtverletzung
Zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommt es, wenn man bei Antragsstellung bewusst oder unbewusst dem Versicherer risikoerhebliche Informationen unvollständig zugänglich gemacht oder gänzlich verschwiegen hat.
Je nach Schwere der Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten.
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