Anrechnung von Wartezeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen rechnet der Krankenversicherer die Vorversicherung (-szeit) bei einer Krankenkasse oder einem anderen Krankenversicherungsunternehmen auf die Wartezeiten an.

Der Übertritt muss in jedem Fall nahtlos erfolgen. Darüber hinaus verzichtet der Krankenversicherer bei Vorlage eines medizinischen Untersuchungsberichtes auf die Erfüllung der Wartezeiten.

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