Alterungsrückstellung PKV
Die so genannte Alterungsrückstellung ist das zurückgelegte Kapital, dass zur Finanzierung der medizinischen Leistungen im Alter benötigt wird.
Sie wird aus Teilen des Versicherungsbeitrages (dem Sparanteil im Beitrag), dem Rechnungszins, dem gesetzlichen Zuschlag (§ 12a VAG – Direktgutschrift, mit der Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 gemildert werden) und den Limitierungsmitteln (so genannte RfB-Mittel – Rückstellungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) gebildet.
Die Alterungsrückstellung wird jedem Vertrag individuell gutgeschrieben, wobei es jedoch kein individuelles Guthaben ist, sondern die Deckungsrückstellung aller Versicherten, wie die Alterungsrückstellung ebenfalls genannt wird. Auch der Begriff Altersrückstellung ist gebräuchlich.
Alterungsrückstellung ist die Altersvorsoge der privaten Krankenversicherung für ihre Versicherten und wird ausschließlich in der PKV gebildet. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich über das so genannte Umlageverfahren und darf systembedingt keine Alterungsrückstellung bilden.
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