Lexikon

Annahmezwang

Mit Annahme- oder auch Kontrahierungszwang bezeichnet man die Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens zur Annahme von Anträgen unter bestimmten Vorraussetzungen, beispielsweise bei Gruppenversicherungen.

Der Versicherer muss allen zu dieser Gruppe gehörenden Personen Versicherungsschutz bieten ungeachtet seiner sonstigen Aufnahmekriterien. Ablehnung aus risikoerheblichen Gründen ist nicht möglich. Der Annahmezwang bezieht sich auch auf die Nachversicherung von Neugeborenen und wird auch “Mitversicherung ab Geburt” bezeichnet.

Beamte in der Krankenversicherung

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Dieser Personenkreis ist generell von der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung befreit, da der Staat für seine “Staatsdiener” ein eigenes Versorgungssystem bereit hält.

Im Bereich der Krankenversicherung ist das die Beihilfe. Für den Beamten werden bis zu 50% der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen von seinem Dienstherrn übernommen. Ist er verheiratet, so hat sein Ehepartner Anspruch auf 70% und seine Kinder Anspruch auf 80% Beihilfe.

Annahmeerklärung

Mit der Annahmeerklärung informiert der Versicherer den Versicherungsnehmer über das Zustandekommen des Versicherungsvertrages.

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Beamtenanwärter in der Krankenversicherung

Bei Beamtenanwärter handelt es sich um Beamte in der Ausbildung.

Sie erhalten während ihrer Ausbildungszeit, z. B. als Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft wie Beamte Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Für Beamtenanwärter bieten die privaten Krankenversicherer spezielle Beihilfetarife zu Sonderbedingungen an.

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Grundlagen zum Basistarif

Der Basistarif ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 ein vom Gesetzgeber geforderter und ab 01.01.2009 einzuführender Tarif, der allen (auch ehemals und z. Zt. nichtversicherten) Privatversicherten offen steht.

Er sieht Kontrahierungszwang und nur eine sehr eingeschränkte Risikoprüfung vor. Sein Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitrag ist limitiert auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Krankenkassen.

Annahme PKV

Durch Annahme des Antrages durch den Versicherer kommt der Versicherungsvertrag formell zustande.

Der Versicherer informiert den Versicherungsnehmer mit einer Annahmeerklärung oder dem ausgefertigten Versicherungsschein über das Zustandekommen des Vertrages.

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Beihilfeverordnung

Die Beihilfeverordnungen für die einzelnen Bundesländer stimmen nicht immer mit der Beihilfeverordnung des Bundes überein.

In der Beihilfeverordnung werden die Leistungen geregelt, die beihilfefähig sind.

Kosten, die nicht beihilfefähig sind, werden durch einen speziellen (Ergängzungs-)Tarif von der privaten Krankenversicherung zu 100% übernommen.

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Gesetzlicher Zuschlag

Der gesetzliche Zuschlag, der auch unter dem Begriff Beitragssicherungszuschlag bekannt ist, ist ein Zuschlag in Höhe von 10% des Kostentarifs (bzw. der Kostentarife), der seit dem 01.01.2000 vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist und Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 ausschließen soll.

Ab dem Alter 80 darf er auch zur Beitragsreduzierung verwandt werden. Der Versicherer schreibt diesen Zuschlag jedem Versicherten individuell gut.

Ambulante Heilbehandlung

Unter ambulanter Heilbehandlung versteht man die ärztliche Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt, einem anderen Heilbehandler (z. B. Heilpraktiker, Homöopath) oder der (Notfall-) Ambulanz eines Krankenhauses.

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Was ist die Beihilfe?

Unter Beihilfe versteht man die Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Bereich der medizinischen Versorgung.

Dienstherrn sind Behörden des Bundes, der Länder oder der Kommunen. Die anfallenden Kosten für medizinische Leistungen werden prozentual übernommen, wobei die Höhe der Beihilfe von der familiären Situation abhängig ist.

Die Beihilfe wird entsprechend der geltenden Beihilfeverordnungen gewährt.

Alterungsrückstellung PKV

Die so genannte Alterungsrückstellung ist das zurückgelegte Kapital, dass zur Finanzierung der medizinischen Leistungen im Alter benötigt wird.

Sie wird aus Teilen des Versicherungsbeitrages (dem Sparanteil im Beitrag), dem Rechnungszins, dem gesetzlichen Zuschlag (§ 12a VAG – Direktgutschrift, mit der Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 gemildert werden) und den Limitierungsmitteln (so genannte RfB-Mittel – Rückstellungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) gebildet.

Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und wird ab Versicherungsbeginn gerechnet. Während der allgemeinen Wartezeit erbringt der Versicherer keine Leistungen. Bei einem Unfall entfällt sie. Unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet der Versicherer auf die Wartezeit, z. B.:

  • bei einem Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung, wobei ein nahtloser Übergang erfolgen muss, damit die Versicherungszeit in der Krankenkasse auf die Wartezeit angerechnet werden kann.

Allgemeine Versicherungsbedingungen Krankenversicherung

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, bilden die Grundlage jedes Versicherungsvertrages und werden bei Abschluss, spätestens jedoch zusammen mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer ausgehändigt.

In der privaten Krankenversicherung nennt man die AVB auch Musterbedingungen. Für die Krankenheitskosten- und die Krankenhaustagegeldversicherung gelten derzeit die MB/KK94 und für die Krankentagegeldversicherung die MB/KT94.

Allgemeine Krankenhausleistungen

Unter den allgemeinen Krankenhausleistungen, die auch Regelleistung genannt werden, versteht man auch die Krankenhausleistungen, die eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung eines Patienten darstellen und beinhalten:

  • ärztliche Heilbehandlung,
  • Krankenpflege,
  • Unterkunft,
  • Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfmitteln sowie
  • Verpflegung

Darüber hinaus gehören auch Vorsorgemaßnahmen während eines stationären Aufenthalts dazu, die der Früherkennung von Krankheiten dienen.

Ablehnung private Krankenversicherung

Ein Krankenversicherer kann die Annahme eines Antrages, oder eines Änderungsantrages ablehnen, wenn beispielsweise Krankheiten bestanden haben oder bestehen, die für den Versicherer und die Versichertengemeinschaft ein erhebliches Risiko darstellen und kein adäquater Risikozuschlag erhoben werden kann.

Während der Versicherungsdauer kann es zu Ablehnung von Leistungen oder Kosten kommen, sofern sie nicht Teil des Leistungsverzeichnisses sind, oder medizinisch nicht notwendig waren.

Ablauf PKV

Der Ablauf einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Beendigung des Vertrages durch Kündigung oder Tod des Versicherungsnehmers oder durch die Kündigung des Versicherers, beispielsweise wegen Beitragsrückstand.

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Tagesklinik

Eine Tagesklinik bietet ambulante oder teilstationäre medizinische Versorgung von Patienten über einen Zeitraum von maximal 24 Stunden.

Je nach Fachrichtung werden operative oder operativ-diagnostische Behandlungen oder auch therapeutische Patientenbetreuung angeboten.

Gerade operative Tageskliniken gibt es heutzutage auch vermehrt an Krankenhäusern. Viele operative Eingriffe können mittlerweile ambulant durchgeführt werden, weshalb die gesetzlichen Krankenkassen oft nicht bereit sind, die Kosten für einen stationäre Aufenthalt zu übernehmen.

Tarifbedingungen

Neben den Musterbedingungen für die Private Krankenversicherung gibt es die Tarifbedingungen. Sie gehen über die Musterbedingungen hinaus und legen den versicherungsspezifischen Leistungsumfang fest.

Tod des Versicherungsnehmers

Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers.

Eventuell mitversicherte Personen haben laut Musterbedingungen das Recht, den Vertrag fortzusetzen, wenn sie an die Stelle des Versicherungsnehmers treten.

Therapiefreiheit

Der behandelnde Arzt entscheidet aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und seiner gewonnenen Überzeugung der medizinischen Notwendigkeit über die Behandlungsweise. Man spricht in diesem Zusammenhang von Therapiefreiheit.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei verschiedenen zur Verfügung stehenden, risikogleichen Behandlungsmethoden, diejenige zu wählen ist, die den größtmöglichen Erfolg verspricht, sowie bei verschiedenen gleichwertigen Alternativen das geringste Risiko aufweist.

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