Krankentagegeld bei Selbstständigen und Freiberuflern

Gegen Einkommensverluste durch Arbeitsunfähigkeit kann man sich grundsätzlich in der Krankenversicherung absichern. Die Höhe der so genannten Krankentagegeldversicherung beläuft sich auf hundert Prozent des Nettoeinkommens zuzüglich weiterer € 15,00 pro Tag für den Rentenversicherungsbeitrag. Das ist die Regelung bei Arbeitnehmern.

Für Selbständige und Freiberufler gilt das analog, wobei häufig kein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung anfällt, dafür aber der Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen ist. Die Schwierigkeit ist bei Selbständigen und Freiberuflern die Höhe des Nettoeinkommens zu ermitteln. Nettoeinkommen definiert sich als Gewinn minus Steuern und Vorsorgeaufwendungen. Netto ist also das, was nach Abzug der betrieblichen Ausgaben und Steuern unterm Strich übrig bleibt.

Hat man einen guten Steuerberater, so ist dessen Ziel, dass zu versteuernde Einkommen möglichst gering zu halten, um so wenig wie möglich an den Fiskus abführen zu müssen. Häufig handelt es sich dabei um rein buchhalterische Werte, die aber nicht der realen Höhe der Nettoeinkünfte entsprechen. Hier entsteht nun das Problem, wenn das reale Nettoeinkommen und das, dass sich anhand von Steuererklärung, BWA oder Steuerbescheid nachweisen lässt nicht identisch ist.

Sollte der Leistungsfall eintreten, so hat der Versicherer das Recht die Höhe des Tagegeldes zu überprüfen, in wie weit die abgesicherte Höhe dem tatsächlichen Nettoeinkommen entspricht. Ergeben sich hier Differenzen, so dass das tatsächliche Nettoeinkommen geringer ist als die Höhe des versicherten Tagegeldes kann der Versicherer sofort entsprechende Kürzungen bei der Auszahlung vornehmen. Außerdem wird innerhalb von zwei Monaten der versicherte Tagessatz auf das reale Nettoeinkommen reduziert.

Es ergeben sich nun folgende zwei Nachteile für den Selbständigen, bzw. Freiberufler:

1.Seit Antragsstellung wurde ein höherer Beitrag, aufgrund des falschen, zu hohen Tagessatzes bezahlt, den der Versicherer nicht zurückerstattet.
2.Das buchhalterische Nettoeinkommen ist geringer als das reale und dadurch entstehen Einkommensverluste, die sich in manchen Fällen, vor allem bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit als existenzbedrohend erweisen können.

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