Krankengeld für Selbstständige – neue Regeln
Seit dem 01.01.2009 gelten beim Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige neue Regeln. Verantwortlich dafür ist die Einführung des Gesundheitsfonds. Es entfällt künftig die Möglichkeit, einen erhöhten Beitragssatz zu zahlen und dafür bereits ab dem 15. Krankheitstag Krankengeld zu beziehen.
Somit haben die Versicherten erst bei einer Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag einen Anspruch auf Bezug des Krankengelds. Alternativ bieten die Krankenkassen Wahltarife an, mit denen wie vorher der vorgezogene Krankengeldanspruch gesichert werden kann. Der Tarif muss aber für drei Jahre abgeschlossen werden. Eine Kündigungsmöglichkeit ist nur in Härtefällen vorgesehen.
Die Neuregelung betrifft hauptberuflich Selbstständige, Mitglieder der Künstlersozialkassen, Arbeiter mit einer vereinbarten Beschäftigungsdauer von weniger als zehn Wochen.
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