Existenzgründer und Krankentageld

Auch Existenzgründer können sich gegen drohende Einkommensverluste durch Arbeitsunfähigkeit absichern. Doch sind die Voraussetzungen hier noch etwas schwieriger als bei Selbständigen und Freiberuflern, die bereits seit Jahren erfolgreich tätig sind.
Grundsätzlich gilt, dass man das Nettoeinkommen durch ein Krankentagegeld absichern kann. Bei Neugründungen ergibt sich das Problem, dass das Nettoeinkommen der ersten Jahre oft nur geschätzt werden kann.

Die Versicherer ihrerseits sehen in ihren Aufnahmerichtlinien für die Höhe des Krankentagegelds bei Existenzgründern eine Begrenzung vor.

Der Grund ist, dass es sich um ein schwer einzuschätzendes subjektives Risiko handelt. Der Versicherer versucht Beitragsausfälle weitest gehend zu vermeiden. Daher nimmt er neben der Prüfung des objektiven, also des medizinischen Risikos auch eine Prüfung des beruflichen Umfeldes des zu Versichernden vor. Die Ausfälle bei Existenzgründungen sind hoch und betragen lt. Statistik 30% in den ersten drei Jahren.

Was bedeutet das nun für den Existenzgründer, der bei seinem PKV-Anbieter ein Krankentagegeld versichern möchte?

unächst einmal ist es wichtig das voraussichtliche Nettoeinkommen zu ermitteln, dass sich durchaus anhand des Buisnessplans bestimmen lassen kann. Im Anschluss sollte beim Versicherer ein Antrag gestellt werden, auch wenn der benötigte Tagessatz auf das Maximum für Existenzgründer reduziert wird.
Da Arbeitsunfähigkeit nicht nur durch Krankheit entstehen kann, sondern darüber hinaus auch durch Unfall empfiehlt es sich bei seiner Unfallversicherung ebenfalls eine Unfallkrankentagegeld in den Leistungsumfang einzuschließen.

Grundsätzlich wird ein Versicherer bei Antragsstellung fragen, ob weitere Tagegelder bestehen und man muss über Höhe und Unternehmen Angaben machen. Interessant ist allerdings, dass nahezu ausschließlich nach Tagegelder bei Krankenversicherung und Krankenkasse gefragt wird, so dass man keinerlei Angaben zu Unfallversicherung und Unfallkrankentagegeld machen muss.

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