Krankentagegeld
Krankengeld für Selbstständige – neue Regeln
Seit dem 01.01.2009 gelten beim Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige neue Regeln. Verantwortlich dafür ist die Einführung des Gesundheitsfonds. Es entfällt künftig die Möglichkeit, einen erhöhten Beitragssatz zu zahlen und dafür bereits ab dem 15. Krankheitstag Krankengeld zu beziehen.
Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige
Wer als Selbständiger freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und in seiner Beitragsklasse auch Krankengeldanspruch hat, der sollte bereits jetzt schon nach Alternativen suchen, denn ab dem 01.01.2009 entfällt der Krankengeldanspruch. Das zumindest ist der heutige Stand der Informationen.
Krankentagegeld bei Selbstständigen und Freiberuflern
Gegen Einkommensverluste durch Arbeitsunfähigkeit kann man sich grundsätzlich in der Krankenversicherung absichern. Die Höhe der so genannten Krankentagegeldversicherung beläuft sich auf hundert Prozent des Nettoeinkommens zuzüglich weiterer € 15,00 pro Tag für den Rentenversicherungsbeitrag. Das ist die Regelung bei Arbeitnehmern.
Existenzgründer und Krankentageld
Auch Existenzgründer können sich gegen drohende Einkommensverluste durch Arbeitsunfähigkeit absichern. Doch sind die Voraussetzungen hier noch etwas schwieriger als bei Selbständigen und Freiberuflern, die bereits seit Jahren erfolgreich tätig sind.
Grundsätzlich gilt, dass man das Nettoeinkommen durch ein Krankentagegeld absichern kann. Bei Neugründungen ergibt sich das Problem, dass das Nettoeinkommen der ersten Jahre oft nur geschätzt werden kann.