Die Wahltarife in der GKV – welche Kündigungsfrist gilt für einen Wechsel in die PKV?
Werden durch die Wahltarife der GKV aus freiwilligen nun versicherungspflichtige Mitglieder? Wenn man sich mit den Wahltarifen der GKV beschäftigt und die daraus resultierenden Konsequenzen betrachtet, muss man sich unwillkürlich folgendes fragen:
Welche Kündigungsfrist für einen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, der bei seiner Krankenkasse einen Wahltarif vereinbart hat und sich dann, da alle Voraussetzungen erfüllt sind, für einen generellen Wechsel zur PKV entscheidet?
Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist für freiwillig Versicherte zwei Monate, d. h. man kündigt auf das Ende des übernächsten Monats. So steht es im SGB V, dem Sozialgesetzbuch Nummer 5.
Hier treffen zwei verschiedene Rechtsauffassungen aufeinander. Während die PKV argumentiert, dass die Bindungsfrist letztlich nur eine unvertretbare verwaltungsmäßige Mehrbelastung der Krankenkassen verhindern soll, der freiwillig Versicherte jedoch durch einen Systemwechsel seine Wahlmöglichkeiten zwischen den Tarifen der GKV nicht mehr zur Optimierung je nach Leistungsbedarf missbrauchen könne, vertritt die GKV eine ganz andere Auffassung. Sie legt den Schluss nahe, dass die Krankenkassen ihren langjährigen “Freien” den Wechsel zur PKV weiter erschweren wollen, in dem sie von einer dreijährigen Bindungsfrist ausgehen, sollte der freiwillig Versicherte einen Wahltarif vereinbart haben.
Ist das der Versuch, aus einem freiwillig Versicherten für weitere drei Jahre ein versicherungspflichtiges Mitglied zu machen?
Angesichts solcher Rechtsauffassung kann man freiwilligen Mitgliedern der Krankenkassen, bei denen die Voraussetzungen erfüllt wären sich privat zu versichern nur raten, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, wenn sie Ihren Leistungsumfang aufstocken wollen. Einen Wahltarif der Krankenkassen zu vereinbaren wäre im Hinblick auf einen zukünftigen Wechsel eher hinderlich.
Diese Seiten werden gerade auch gelesen:
- Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Die Wahltarife in der GKV – für jeden gesetzlich Versicherten die richtige Wahl?
- Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige
- Freiwillige Versicherung
- Krankengeld für Selbstständige – neue Regeln
Ab 2009 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht Wozu gibt es Optionstarife?